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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstalter:

ICheer UG (haftungsbeschränkt)
Berta-benz-Str. 108
64404 Bickenbach

Geschäftsführer: Jurij Seitenzahl, Yannic Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Darmstadt
Registernummer: HRB 91101
Steuernummer: 007 236 00091
Ust.ID: DE283383320

 

  1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Vertragsbedingungen zwischen der ICheer UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden und gelten für alle Bestellungen im Bereich des Onlineshops. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind alle Personen im Sinne des § 13 BGB.

  1. Vertragsschluss

2.1 Betreiber des Summer Stuntfest Online-Shops und Vertragspartner ist die ICheer UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführer Jurij Seitenzahl und Yannic Schmidt, Berta-Benz-Str. 108, 64404 Bickenbach, Amtsgericht Darmstadt HRB 91101, im nachfolgenden „SSF-Shop“ genannt. Die ICheer UG (haftungsbeschränkt) ist mit der Durchführung und Organisation der Veranstaltung “Summer Stuntfest” betraut.

2.2 Durch das Anklicken des Buttons „Bestellung abschließen / Complete this order“ im letzten Schritt des Bestellvorgangs, geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellübersichtsseite aufgelisteten Waren ab.

Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir nach dem Eingang Ihrer Bestellung diese durch eine Bestätigungs-E-Mail annehmen.

2.3 Der Bestell-Vorgang gliedert sich in die folgenden Schritte:

Wenn Sie das gewünschte Ticket gefunden haben, können Sie dieses über die Anzahl-Auswahl rechts unverbindlich zu Ihrem Warenkorb hinzufügen. Durch den Button „Weiter“ oder „Next“ gelangen Sie zum nächsten Schritt.

Hier haben Sie die Möglichkeit einen Zusatz zu ihrem Ticket zu erwerben. Auch diesen können Sie über die Anzahl Auswahl rechts unverbindlich zu ihrem Warenkorb hinzufügen.

Im nachfolgenden Schritt erfassten Sie die Daten zur Rechnungsstellung Ihrer Bestellung. Durch den Button „Weiter“ oder „Next“ werden ihre eingegebenen Daten validiert. Bitte füllen Sie alle nach der Validierung rot gekennzeichneten Felder aus und korrigieren Sie diese im Falle von Validierungsfehlern.

Wenn Sie die im Warenkorb befindlichen Produkte kaufen wollen, klicken Sie auf den Button der jeweiligen Zahlungsmethode, die Sie wählen möchten. Eine Registrierung bzw. ein Kundenkonto ist nicht erforderlich.

Durch Anklicken des Buttons „Kauf abschließen“ schließen Sie den Bestellvorgang ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch das Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Durch die Nutzung des „Zurück-Buttons“ im Browser, können Sie zwischen den einzelnen Schritten des Bestellvorgangs hin- und herspringen und Ihre Eingaben korrigieren. Nach Eingang und anschließender Prüfung ihrer Bestellung bekommen Sie eine Bestätigung an die im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse zugesendet. Der Kaufvertrag kommt erst mit dieser Bestätigung zustande.

Ihre erfassten Daten werden verschlüsselt übertragen. Weitere Details zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte folgender Seite: https://stuntfest.de/datenschutz/

2.4 Das SSF-Festivalticket ist nicht personalisiert. Der kommerzielle oder gewerbliche Verkauf von SSF-Festivaltickets ist nur durch autorisierte Händler der ICheer UG (haftungsbeschränkt) gestattet. Der Verkauf der Festivaltickets erfolgt ausschließlich an Verbraucher und ausschließlich, um den Besuch des Festivals zu ermöglichen. Der gewerbliche Weiterverkauf der bei uns erworbenen Tickets ist untersagt.

Der Veranstalter behält sich vor, im Falle organisierter Bestellungen, mit dem Ziel einer gewerblichen Weiterverkaufsabsicht, die Ware nicht zu versenden und den Zahlbetrag zurückzuerstatten.

2.5 Der Eintritt zum SSF-Festival wird nur Personen ab 18 Jahren gewährt. Ausnahmen sind nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson Person mit entsprechendem Formular möglich. Weitere Details unter Punkt 9.1.

2.6 Bei Verlust, Zerstörung oder Diebstahl des Veranstaltungstickets oder des Einlassbands, erfolgt keine Neu-Ausstellung und auch keine Erstattung des bezahlten Einkaufspreises.

  1. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

3.1 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Danach ist ein Widerrufsrecht auch bei Verträgen ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets für termingebundene Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

  1. Preise und Versandkosten

5.1 Alle im SSF-Shop angegeben Preise sind Gesamtpreise und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

5.2 Alle dargestellten Tickets und Produkte sind sogenannte „Online Produkte“ und beinhalten daher keinen physischen Versand. Tickets und Produkte werden nach erfolgreichem Bezahlvorgang an die im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse versendet. Hierfür fallen keine Versandkosten an.

  1. Zahlungsbedingungen & -Arten

6.1 Der Gesamtkaufpreis für alle Artikel ist unmittelbar nach Empfang der Bestätigungs-E-Mail zur Zahlung fällig. Nicht bezahlte Bestellungen werden nach einer Frist von 14 Tagen storniert, ohne dass der Kunde hierüber informiert wird.

Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung:

Paypal Zahlung

Mit Abschluss des Bestellvorgangs werden Sie automatisch auf das System des Bezahldienstleisters Paypal weitergeleitet. Für diese Zahlungsart werden ihre Paypal Anmeldedaten benötigt.

Sobald die Zahlung vom Bezahldienstleister Paypal auf unserem Konto gutgeschrieben wurde, werden wir die Ware an die angegebene E-Mail-Adresse versenden.

Ein Abbruch bzw. Nicht-Beenden des Bezahlvorgangs führt zur Stornierung ihrer Bestellung.

Kreditkartenzahlung

Mit Abschluss des Bestellvorgangs haben Sie die Möglichkeit Ihre Bestellung per Kreditkarte zu bezahlen. Dafür öffnet sich ein separates Fenster des Bezahldienstleisters Stripe Inc. Für diese Zahlungsart benötigen Sie ihre Kreditkartendaten.

Sobald die Zahlung vom Bezahldienstleister Stripe Inc. autorisiert und auf unserem Konto gutgeschrieben wurde, werden wir die Ware an die angegebene E-Mail-Adresse versenden.

Ein Abbruch bzw. Nicht-Beenden des Bezahlvorgangs führt zur Stornierung ihrer Bestellung.

  1. Zutritt zum Festivalgelände
    6.1. Zutritt zum Festivalgelände erhalten nur Teilnehmer, die über ein gültiges Ticket verfügen und das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. Minderjährige in Anwesenheit ihrer Aufsichtsperson und dementsprechend ausgefüllte Minderjährigen-Formular. Siehe Ziffer

6.2. Beim ersten Einlass (Check-in zum Festivalgelände) ist das Ticket in gedruckter oder digitaler Form und der gültige Personalausweis vorzuzeigen. Das Ticket wird eingetauscht gegen das Festivalbändchen. Das Festivalbändchen ist während des gesamten Aufenthalts auf dem Festivalgelände mit sich zu führen.

6.3. Wir behalten uns das Recht vor, Käufern den Zutritt zu dem Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen im Sinne von Ziffer 7.1, ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Teilnehmers, wenn der Teilnehmer offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Besteht ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses, verliert das Ticket des Teilnehmers seine Gültigkeit; der Ticketpreis wird nicht erstattet.

6.4. Wir behalten uns das Recht vor, Teilnehmer, die auf dem Festivalgelände ohne entsprechende Legitimation in Form des in Punkt 6.1 angeführten Festival-Bändchens angetroffen werden, des gesamten Festivalgeländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

6.5 Wir können angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und/oder Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zugunsten der Teilnehmer und/oder weiterer Beteiligter zu entsprechen. Dem Hygienekonzept des Veranstalters und den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der aus dem Infektionsschutzgesetz resultierenden und zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Verordnungen sind Folge zu leisten. Wird die Befolgung der Anweisungen verweigert, können wir ein Besuchsverbot für die Veranstaltung aussprechen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und/oder Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und/oder mit Mutationen hiervon und/oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

  1. Verbotene Gegenstände/Einlasskontrolle
    7.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten: Drogen und Rauschmittel, Glasflaschen jeder Art und Form, Shishas mit Glas-Bowl, sonstige Glasbehälter, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art, Drohnen, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Laserpointer, Aggregate und Autobatterien, Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten, Gaskartuschen, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megafone, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter, Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.

7.2. Am Einlass werden Sicherheitskontrollen durch das Ordnungspersonal des Veranstalters durchgeführt. Das Ordnungspersonal ist berechtigt, eine Leibes- sowie Taschenvisitation durchzuführen. Der Teilnehmer erklärt sich hiermit einverstanden. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis auszusprechen.

7.3. Verbotene Gegenstände müssen vor Einlass entsorgt oder von dem Teilnehmer außerhalb des Festivalgeländes verwahrt werden.  Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Möglichkeit besteht, Gegenstände aus den Entsorgungscontainern wieder herauszunehmen. Verbotene Gegenstände dürfen nicht in Schließfächern deponiert werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

  1. Hausrecht/Verhaltensregeln/Fotografieren und Filmen
    8.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Ergänzend können für die einzelnen Bereiche des Summer Stuntfest (z.B. das eigentliche Festivalgelände, die Campingplätze oder die Parkplätze) besondere Verhaltensordnungen gelten, die den Benutzern dieser Bereiche, z.B. durch Aushänge, rechtzeitig vor Nutzung der Bereiche bekannt gemacht werden.

8.2. Den Teilnehmern ist es insbesondere untersagt: verbotene Gegenstände im Sinne von Ziffer 7.1 mitzuführen; körperliche Gewalt gegen andere Teilnehmer, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben; Gegenstände auf die Bühnen, auf das Personal des Veranstalters oder andere Teilnehmer zu werfen; außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten; Bereiche und Räume zu betreten, die für Teilnehmer nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern; bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen; ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Aktion dem Veranlasser in Rechnung gestellt. Dabei wird der Wert eines vergleichbaren Sponsoringvertrages zugrunde gelegt. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus das Recht vor, einen weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen. Im Rahmen des Möglichen sind alle bereits ergriffenen Maßnahmen rückgängig zu machen.

8.3. Das Fotografieren für den privaten Gebrauch ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren.

8.4. Teilnehmer, die gegen die vorstehenden Verhaltensregeln verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Teilnehmer auf dem Summer Stuntfest eine Straftat (z.B. Handel mit Betäubungsmitteln, Körperverletzung, Diebstahl oder sexuelle Nötigung), wird der Teilnehmer sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht.

8.4.1. Besteht einer der vorgenannten wichtigen Gründe und wird der Teilnehmer vom Veranstaltungsort verwiesen und verliert das Ticket seine Gültigkeit; der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Ein Teilnehmer, der schuldhaft gegen diese AGB oder eine etwaige, ihm rechtzeitig bekanntgemachte Verhaltensordnung verstößt, ist dem Veranstalter zum Ersatz eines dem Veranstalter dadurch entstehenden Schadens verpflichtet.

  1. Jugendschutz
    9.1. Für das gesamte Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

9.2. Abweichend vom Jugendschutzgesetz ist der Eintritt zum Festivalgelände erst ab 18 Jahren gestattet und Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson und mit einem entsprechenden ausgefüllten Formular Zutritt.

Dieses Formular ist auf der Website des Summer Stuntfest (www.stuntfest.de) zu finden und muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben zum Check-in mitgebracht werden.

Eine Aufsichtsperson kann für maximal 5 minderjährige Personen die Aufsicht übernehmen.

  1. Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung /Höhere Gewalt
    10.1. Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die nachweislich außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, wie z.B. höhere Gewalt (insbesondere Terrorakte, Attentate, Attentatsdrohungen, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr und/oder innere Unruhen, Unwetter, Überschwemmung, Pandemien/Epidemien) und/oder im Falle einer behördlichen Absage aufgrund der vorgenannten oder anderer Ereignisse, gilt die nachfolgende Ziffer 10.2.

10.2 Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung nach Ziffer 10.1 sind die Parteien von ihren jeweiligen Vertragspflichten befreit. Der Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Etwaige Schadenersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.

10.3 Im Fall der Absage des Festivals aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen des Covid19-Virus gilt Ziffer 10.2 entsprechend. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter aufgrund des Covid19-Virus nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass das Festival abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann.

10.4 Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben. Es gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.

  1. Haftung
    11.1. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.

11.2. Eine für den Fall schuldhafter Pflichtverletzung oder aus sonstigen Rechtsgründen einem Gast entstehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass Letzterer haftet,

  1. in voller Schadenhöhe nur bei grobem Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) des Veranstalters, seiner Organe oder leitenden Angestellten,

    b. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unter wesentlichen Vertragspflichten solche zu verstehen sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,

    c. außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur für grobes Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB für Erfüllungsgehilfen. Der Höhe nach haftet der Veranstalter in den Fällen b. und c. nur für Ersatz des voraussehbaren vertragstypischen Schadens.

11.3. Die in den Fällen a. bis c. geregelten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen, sofern der Veranstalter die dazu führende Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall der Übernahme des Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB. Insoweit wird klargestellt, dass der Veranstalter das Beschaffungsrisiko nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung im Sinne einer ausdrücklichen verschuldensunabhängigen Verantwortlichkeit trägt.

11.4. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Aussagen des Ordnungs- und Servicepersonals sowie von ihm nicht unmittelbar autorisierten Angaben in Social-Media-Kanälen.

  1. Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht.

  1. Datenschutz sowie Bild- und Textrechte

Details zu unserem Umgang mit Datenschutz entnehmen Sie bitte folgender Seite: https://stuntfest.de/datenschutz/

Alle Bild- und Textrechte obliegen der ICheer UG (haftungsbeschränkt) oder einem Partner. Eine Verwendung dieser, ohne schriftliche und ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.

  1. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du hier findest: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

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